Zur Geschichte des Münchner Bieres

Es heißt: “Eulen nach Athen tragen oder Bier nach München“ – Die Geschichte des Münchner Bieres ist untrennbar mit der Geschichte der Stadt verbunden.

Münchner Braukunst – so alt wie die Stadt selbst

Eine Urkunde aus dem Jahr 815 erwähnt bereits einen Diakon Huezzi, der seine Steuern (Zehnt) jährlich in Naturalien an den Bischof von Freising abzuführen hatte – darunter stets eine Fuhre Bier. Im Salbuch von Ludwig dem Strengen aus dem Jahr 1280 ist genauestens aufgeführt, welche Abgaben die Münchener Brauer seinerzeit an ihn abzuführen hatten.

Betrachtet man dazu das Gründungsdatum Münchens, 1158, wird schnell deutlich, dass das Münchener Bier letztlich schon seit der Stadtgründung fester Bestandteil des Münchner Lebens ist.

Qualitätsprodukt seit 1487 – dank dem Münchner Reinheitsgebot

Am 30. November 1487 erließ Herzog Albrecht der IV. Das Münchner Reinheitsgebot, das Hopfen, Wasser und Malz (die Wirkung der Hefe war noch nicht erforscht) als einzig zulässige Zutaten des Münchner Bieres festlegte. Auf dieser Grundlage wurde schließlich 1516 das bayerische Reinheitsgebot erlassen, welches die bewährten Münchener Vorgaben für alle bayerischen Territorien verbindlich machte. Später wurde das Bayerische Reinheitsgebot in das Reichsbiersteuergesetz übernommen. Seit 1993 heißt es „Vorläufiges Biergesetz“.

Gutes bewahren – Tradition und Respekt

Für die Münchner Brauereien ist es selbstverständlich, das Münchner Reinheitsgebot von 1487 auch heute zu achten und insbesondere keine Zusatzstoffe zu verwenden. Dahinter steht ein klares Bekenntnis zur Tradition, das von einem besonderen Qualitätsverständnis getragen ist und Respekt vor den bewährten Errungenschaften des altehrwürdigen Münchner Brauerhandwerks ausdrückt.

Daran hat sich auch nach 1987 nichts geändert. Seitdem ist aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes das Reinheitsgebot für das Bierbrauen in Deutschland nicht mehr verbindlich. Die Münchner blieben trotzdem bei Ihrem Reinheitsgebot.

Ein Original – Münchner Braukunst, Münchner Handwerk, Münchner Herkunft

Münchner Bier können nur Münchner Brauereien herstellen, denn Münchner Bier ist eine eingetragene Marke. Darüber hinaus haben die Münchner Brauereien 1988 „Münchner Bier“ und seine Eckdaten selbstverpflichtend als „geschützte geographische Angabe“ (g.g.A.) eintragen lassen.

Dass sich dem Begriff mehr verbindet als ein Markenname, zeigt sich nicht zuletzt in sorgsam gepflegten Traditionen wie dem Münchner Brauertag: Hier werden die Werte an den Nachwuchs des Münchner Brauerhandwerks weitergereicht. Nach Abschluss ihrer Ausbildung geben die Junbrauer zusammen mit den Geschäftsführern und Braumeistern der Brauereien eine Ehrverpflichtung – den sogenannten „Preu-Aid“ ab und geloben, Münchner Bier nur mit Wasser, Malz, Hopfen und Hefe zu brauen.

Nach alter überlieferter Rezeptur wird also noch heute aus reinen natürlichen Rohstoffen – wie reinem Wasser aus eigenen Tiefbrunnen, bestem Malz und ausgewähltem Hopfen ein Bier gebraut, das Weltruf genießt.