Das Münchner Reinheitsgebot

„Nu füran auch aus nichts anderem dann Hopfen, Gersten und Wasser“

Das Münchner Reinheitsgebot von 1487 ist die zentrale Grundlage für den Erfolg des Münchner Bieres. Klar und eindeutig ist darin geregelt, welche Rohstoffe zum Bierbrauen verwendet werden dürfen. Wasser, Hopfen, Malz und Hefe – aus diesen vier Zutaten entsteht heute die ganze Münchner Biervielfalt. Zusatzstoffe sind nicht erlaubt. Damit garantiert das Münchner Reinheitsgebot Verlässlichkeit, reinen Biergenuss und jene hohe Qualität, die weltweit mit dem Begriff „Münchner Bier“ verbunden wird. Vielen gilt es daher als das älteste Lebensmittelschutzgesetz der Welt, als wertvolles Erbe und Kulturgut, dass es zu bewahren gilt.

Das Münchner Reinheitsgebot ist Selbstverpflichtung auf Tradition und Qualität

Die Münchner Brauer verpflichten sich in ihrer Ausbildung ausdrücklich auf das Münchner Reinheitsgebot von 1487. Regelmäßig erneuern sie historischen „Preueid“ beim traditionellen Münchner Brauertag. Mit diesem öffentlichen Bekenntnis zu einer der wichtigsten Errungenschaften des Münchner Brauerhandwerks verbindet sich weit mehr als Traditionspflege und Brauchtum: Es ist der Erhalt eines jahrhundertealten bewährten Gütesiegels, das bis heute Bestand hat.

Zur Geschichte des Münchner Reinheitsgebots