
Es heißt Eulen nach Athen tragen oder Bier nach München. Woher kommt
das? Ganz einfach, das Bier ist in München zu Hause und besitzt hier
starke Wurzeln.
In einer Urkunde aus dem Jahr 815 wird von einem Diakon Huezzi
berichtet, der an den Bischof von Freising jährlich in Naturalien seine
Steuern (Zehnt) abzuführen hatte. Darunter war, wie zu lesen, immer eine
Fuhre Bier abzuliefern. Im Salbuch von Ludwig dem Strengen aus dem Jahr
1280 ist daneben peinlichst genau aufgeführt welche Abgaben die
Münchener Brauer seinerzeit an ihn abzuführen hatten.
Setzt man diese Zahlen in Relation zu dem Gründungsdatum Münchens von
1158 - das war die Geschichte mit Heinrich dem Löwen, der verbrannten
Isarbrücke und dem Augsburger Schied - so lässt sich leicht feststellen,
dass hier quasi seit der Gründung Münchens, Bier gebraut wird.
In einer Satzung des Münchner Magistrats, die auf die Jahre 1447-1453 datiert (ein genaueres Datum ist leider nicht mehr zu ermitteln) steht geschrieben, dass „Bier und Greußing“ nur aus Wasser, Malz und Hopfen gebraut werden dürfen.
Herzog Albrecht IV, genannt der Weise, normierte später im
Jahr 1487 am 30.November, dem Andreastag, das Münchener Reinheitsgebot
mit nahezu dem gleichen Inhalt. Andere Herrscher taten es ihm dann nach.
So erließen z.B. Herzog Georg der Reiche im Jahr 1493 in Landshut ein
Reinheitsgebot und nach dem Landshuter Erbfolgekrieg die Herzöge
Wilhelm IV und Ludwig X ein selbiges in Ingolstadt im Jahr 1516. Die
Wurzeln des Bayerischen Reinheitsgebotes von 1516 liegen also
zweifelsohne in München. Später wurde das Bayerische Reinheitsgebot in
das Reichsbiersteuergesetz übernommen und heißt seit 1993 „Vorläufiges
Biergesetz“.