Brief eines ehemals Bayerischen Abgeordneten zum Bier
Liaba Schbäzi, gästern bin ich mid dem keniglichen Abgeordneten Irzinger
aus dem keniglich bayrischen Barlamänd auf dem Okdoberfest gewesen und
da sind wir so beieinander gsessen mid einem Mann der wo viel gewußd had
über das Bier, grad so, wie es unsa Bräu dahoam tut. Nach so zwei Maß,
ist man in das Disgudieren gekommen und wir habn uns über unser
flüssiges Brot unterhalten. Has’d Du gewußd, daß schon 1280 im Salbuch
vom Ludwig dem Strengen genau aufgeschrieben worden ist, was die Minchna
Brauer an den damaligen Herzog zum zahlen gehabt haben tun? Ich nicht,
aber da siehst Du einmal, das schon damals die Obrigkeid mid ihren
Steuern gerade so akurat war, wie sie es heute tud. Has’d Du auch
gewußd, daß 29 Jahr vor unserem weltberühmden Reinheitsgebot vom Wilhelm
IV von 1516 die von Minchen schon ein eigenes gehabt habn?
Anno 1487 had der Albrecht IV, gesagt habn sie zu ihm „der Weise“, ein
gar solchenes erlassen, quasi als eine Art Vorläufer und die Minchna
Brauer tun sich heute noch daran halten tun. Nur aus sauberen Wasser,
gutem Malz und erläsenem Hopfen tun sie nach alten überlieferden
Rezepden a pfundigs und süffiges Bier braun. Wie der Mann gesagt had,
genießt das Minchner Bier Weltruf. Liaba Schbäzi, indem das Du mir
gesagt hast, das Du bei der Kommission dabei bist, welche die Bezihungen
zu den Preussn aushandeln tun soll, hab ich mir gedachd, das es gut
wäre, wenn ich Dir ein paar Radschläge mid auf den Weg gäben würde, was
nicht so falsch sein kann.
Also, zum Ersden müssde, wenn man schon mid der Weimarer Rebublik
zusammengehen tun will, das Reinheitsgebot im Reichsbiersteuergesetz
drin stehen. Zum Zweiden müssden wir uns weiter Freistaad nennen dürfen,
weil wir sind wir und lassen uns von denen da droben in Bärlin erst
einmal gar nichts sagen. Und zum Dridden wollen wir weiter unseren
eigenen Verdreda in Rom beim Papst habn. Du weißt, Freiheid, Kirche und
das Bier sind die Grundelemende unserer geliebden Heimad Bayern. (Diese
drei Voraussetzungen wurden tatsächlich erfüllt. Anm. d. Verfassers)